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   BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R   

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BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R (https://dejure.org/2009,1420)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R (https://dejure.org/2009,1420)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - B 10 EG 2/09 R (https://dejure.org/2009,1420)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum - Erwerbstätigkeit - Arbeit - selbstständig - freiberuflich - durchgängig - Psychotherapeut - Veranlagungszeitraum - Steuerbescheid - Art - zeitlicher Umgang

  • openjur.de

    Elterngeld; Berechnung; Einkommensermittlung; selbstständige Erwerbstätigkeit; Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechung des Elterngelds ? Ermittlung des maßgeblichen Einkommens bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mehr Elterngeld bei deutlich gestiegenem Einkommen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3800
  • DB 2010, 1076
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Diese an Art. 3 Abs. 1 GG zu messende Benachteiligung/Bevorzugung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) durch die Befugnis des Gesetzgebers zur Typisierung gerechtfertigt sein (vgl BVerfGE 103, 310, 319; 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 36 f).

    Eine mit der Typisierung verbundene Belastung ist aber nur hinzunehmen, wenn die mit ihr verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl BVerfGE 111, 115, 137; 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37).

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Diese Fiktion tritt nach § 2 Abs. 9 Satz 2 BEEG nicht ein, wenn im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 Satz 5 oder 6 BEEG vorgelegen haben, also Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen worden ist und/oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ganz oder teilweise weggefallen ist (vgl zu § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 als abschließende Regelung: Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19.2. 2009 - B 10 EG 2/08 R -, juris RdNr 18 ff; BSG, Urteil vom 25.6. 2009 - B 10 EG 8/08 R, juris RdNr 29 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    dd) Die hier vorgenommene Auslegung des § 2 Abs. 9 BEEG entspricht auch dem Sinn und Zweck des Elterngeldes als (teilweiser) Einkommensersatz (zur Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes bereits BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, jeweils RdNr 19; BSG, Urteil vom 19.2. 2009 - B 10 EG 2/08 R -, juris RdNr 29 ff; BSG, Urteil vom 25.6. 2009 - B 10 EG 8/08 R -, juris RdNr 55 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG, Urteil vom 25.6. 2009 - B 10 EG 9/08 R -, juris RdNr 28 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Diese Fiktion tritt nach § 2 Abs. 9 Satz 2 BEEG nicht ein, wenn im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 Satz 5 oder 6 BEEG vorgelegen haben, also Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen worden ist und/oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ganz oder teilweise weggefallen ist (vgl zu § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 als abschließende Regelung: Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19.2. 2009 - B 10 EG 2/08 R -, juris RdNr 18 ff; BSG, Urteil vom 25.6. 2009 - B 10 EG 8/08 R, juris RdNr 29 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    dd) Die hier vorgenommene Auslegung des § 2 Abs. 9 BEEG entspricht auch dem Sinn und Zweck des Elterngeldes als (teilweiser) Einkommensersatz (zur Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes bereits BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, jeweils RdNr 19; BSG, Urteil vom 19.2. 2009 - B 10 EG 2/08 R -, juris RdNr 29 ff; BSG, Urteil vom 25.6. 2009 - B 10 EG 8/08 R -, juris RdNr 55 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG, Urteil vom 25.6. 2009 - B 10 EG 9/08 R -, juris RdNr 28 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Der Rechtsanwender hat diese Grenzen bei der (verfassungskonformen) Auslegung zu beachten, wenn unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Sinn und Zweck der einschlägigen Regelung mehrere Deutungen möglich sind, aber zumindest eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (zur teleologischen Reduktion einer Norm im Wege der verfassungskonformen Auslegung etwa BVerfGE 88, 145, 166 ff; vgl zur verfassungskonformen Auslegung auch BVerfGE 93, 37, 81; 95, 64, 93; 112, 164, 182 f).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Der Rechtsanwender hat diese Grenzen bei der (verfassungskonformen) Auslegung zu beachten, wenn unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Sinn und Zweck der einschlägigen Regelung mehrere Deutungen möglich sind, aber zumindest eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (zur teleologischen Reduktion einer Norm im Wege der verfassungskonformen Auslegung etwa BVerfGE 88, 145, 166 ff; vgl zur verfassungskonformen Auslegung auch BVerfGE 93, 37, 81; 95, 64, 93; 112, 164, 182 f).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Dies sind, wovon der Gesetzgeber auch bei selbstständig Erwerbstätigen in § 2 Abs. 1 und Abs. 8 BEEG ausgeht, die Einkünfte in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt (sog Bezugs- und Referenzmethode; hierzu bereits BSGE 25, 69, 70 = SozR Nr. 7 zu § 13 MuSchG; BSGE 34, 79, 81 = SozR Nr. 4 zu § 200 RVO und jüngst BSGE 96, 246 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, jeweils RdNr 21 ff).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Wie auch andere Entgeltersatzleistungen (vgl etwa zur Höhe des Krankengeldes eines Selbstständigen: BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9 ff; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 13 ff; zur Höhe des Verletztengeldes eines Selbstständigen: BSG SozR 4-2700 § 47 Nr. 2 RdNr 16 ff; BSG SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 19) ist das Elterngeld demnach dazu bestimmt, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen.
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    dd) Die hier vorgenommene Auslegung des § 2 Abs. 9 BEEG entspricht auch dem Sinn und Zweck des Elterngeldes als (teilweiser) Einkommensersatz (zur Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes bereits BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, jeweils RdNr 19; BSG, Urteil vom 19.2. 2009 - B 10 EG 2/08 R -, juris RdNr 29 ff; BSG, Urteil vom 25.6. 2009 - B 10 EG 8/08 R -, juris RdNr 55 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG, Urteil vom 25.6. 2009 - B 10 EG 9/08 R -, juris RdNr 28 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Wie auch andere Entgeltersatzleistungen (vgl etwa zur Höhe des Krankengeldes eines Selbstständigen: BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9 ff; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 13 ff; zur Höhe des Verletztengeldes eines Selbstständigen: BSG SozR 4-2700 § 47 Nr. 2 RdNr 16 ff; BSG SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 19) ist das Elterngeld demnach dazu bestimmt, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
    Eine mit der Typisierung verbundene Belastung ist aber nur hinzunehmen, wenn die mit ihr verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl BVerfGE 111, 115, 137; 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldanspruch bei Wiedererkrankung -

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R

    Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel -

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung -

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R

    Vertragsarzt - psychotherapeutische Leistung - Honorierung der von 1993-1998

  • BSG, 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R

    Erziehungsgeld - Einkommen - Einkommensgrenze - Einkommensprognose -

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes -

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 55/07 R

    Gesamtvergütung - gesamtvertragliche Vergütungsvereinbarung eines Landesverbandes

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 4/99 R

    Vergütung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Großen

  • BFH, 11.08.2009 - VI B 46/08

    Honorareinnahmen für wahlärztliche Leistungen als Einnahmen aus

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 3/98 R

    Härtefälle bei der Einkommensprognose beim Erziehungsgeld, Rückwirkungsfrist,

  • BFH, 17.12.1981 - IV R 19/81

    Nebeneinkünfte eines Psychotherapeuten - Tätigkeit als Lehranalytiker -

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 105/63

    Ermittlung des Durchschnittsverdienstes beim Mutterschutz - Berücksichtigung von

  • SG Berlin, 20.10.2008 - S 2 EG 87/08

    Elterngeld - Ermittlung des Einkommens bei selbständigem Gewerbe in der

  • BSG, 22.02.1972 - 3 RK 85/69

    Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundsätze - Arbeitsentgeld vor Schutzfristbeginn

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    Die Grenze zu erheblichen Nachteilen sei jedenfalls dann überschritten, wenn sich bei Heranziehung des 12-Monatszeitraums vor dem Geburtsmonat ein mehr als 20 % höherer Elterngeldanspruch ergebe (unter Hinweis auf BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5) .

    Demgegenüber beruft sich das LSG für das von ihm gefundene Ergebnis zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats zur Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 8 BEEG aF (vgl in BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5) .

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Die Grenze zu erheblichen Nachteilen sei überschritten, wenn sich bei Heranziehung des Zwölfmonatszeitraums vor dem Geburtsmonat ein mehr als 20 Prozent höherer Elterngeldanspruch ergebe (unter Hinweis auf BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R) .

    Der Zulässigkeit dieser Klage steht nicht entgegen, dass die vorläufige Entscheidung noch nicht durch eine endgültige ersetzt worden ist ( vgl hierzu bereits BSG SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 13; zum Verhältnis der vorläufigen zur endgültigen Entscheidung auch BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - RdNr 25) .

    Zu Unrecht berufen sich die Vorinstanzen insoweit auf die Rechtsprechung des Senats (BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5) zur Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 8 BEEG (idF vom 19.8.2007, BGBl I 1970) .

    Damit ist der letzte wirtschaftliche Dauerzustand vor der Geburt, den der Bemessungszeitraum abbilden und den das Elterngeld zumindest teilweise aufrechterhalten soll (zu dieser Referenzmethode vgl BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35 mwN) , tendenziell ohnehin weniger stabil und zeitlich weniger präzise einzugrenzen.

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Voraussetzung hierfür ist, dass die dem zu berücksichtigenden Einkommen zugrunde liegende Erwerbstätigkeit sowohl während des gesamten für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes maßgeblichen Zeitraums als auch während des gesamten letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums ausgeübt worden ist, wobei nach der Rechtsprechung des Senats die entsprechende Tätigkeit in beiden Zeiträumen der Art und dem Umfang nach im Wesentlichen gleich gewesen sein muss (vgl BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5) .

    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 3.12.2009 (- B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 30 ff) ausgeführt, dass § 2 Abs. 8 und 9 BEEG in Ausführung von § 2 Abs. 1 S 2 BEEG alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten erfassen: "Das sind nach dem Katalog in § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 1 bis 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) , Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) , bei denen sich die Einkünfte aus dem Gewinn ergeben (§ 2 Abs. 2 S 1 Nr. 1 EStG) .

    Zu dieser Typisierung und Pauschalierung war der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung unter Rückgriff auf das Steuerrecht verfassungsrechtlich berechtigt (vgl zum Veranlagungszeitraum bereits BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 36 ff) , auch wenn es im Einzelfall zu Abweichungen bei der Art und Weise der Einkommenserzielung kommen kann.

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